Stellungnahme Krankenhaus Schongau

Schongau und der westliche Landkreis braucht ein Krankenhaus mit Notfallversorgung!

Die flächendeckende Krankenhausausstattung mit Notfallversorgung gehört zu den grundlegenden öffentlichen Aufgaben, die nicht marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterliegen können. Für eine zeitlich angemessene Erreichbarkeit im Notfall erscheint uns in unserem Landkreis mit einer Ost/West- Ausdehnung von ca. 60km Straßenverbindung mehrere betriebsbereite Krankenhäuser die unabdingbare Voraussetzung zu sein. Dieser Auffassung waren auch 2/3 der zum Thema befragten Bürger.

Die intransparenten Vorgänge im Landratsamt und Kreistag im Zusammenhang mit der Behandlung des Themas Krankenhausversorgung im Landkreis und insbesondere mit dem KH Schongau erweckt den Eindruck, daß hier sachfremde Erwägungen eine tragende Rolle spielen. Bei der Einordnung in die Bundespolitik, das ist hier die durch Gesundheitsminister Lauterbach angestrebte Krankenhausschließungsreform fällt jedenfalls auf, daß gerade der Gesundheitsminister ein Lobbyist der Gesundheitsindustrie ist.

Ein Deffizit für die beiden bestehenden Krankenhäuser von 12 Mio Euro bei einem Haushaltsumfang des Landkreises von 350 Mio Euro scheint in einem Staat mit der nach den aktuellen OECD-Erhebungen höchsten Abgabenbelastungen des Bürgers jedenfalls keine tragfähige Begründung zu sein.